Am Sonntag, 06. Mai 2018 verkündete Pfarrer Christoph Nobs im Anschluss an die Maiandacht, dass unsere langjährige Sängerin Hilda Duffner am Morgen verstorben ist.
Betroffen und doch berührt, dass Hilda am Tag der Maiandacht, wo sich viele aus ihrer Gemeinde und der Chor bei strahlendem Sonnenschein versammelt haben, ihre letzte Reise angetreten hat, vernahmen wir überrascht die Nachricht.
Schon wieder heißt es also Abschied zu nehmen von einem Ehrenmitglied und einem lieben Menschen unserer Gemeinschaft.
Hilda Duffner sang seit 1946 im Chor im 1. Sopran. Sie war viele Kilometer für den Chor zu Fuß unterwegs, nahm viele Strecken und Anstrengungen selbstverständlich auf sich. Selbstlos hat sie sich für den Chor eingesetzt und rettete nebenbei so manches Liedblatt. Ob in schönen oder schweren Tagen blieb sie dem Chor stets treu und war eine zuverlässige Sängerin.
Im Oktober 2016 konnte Hilda für 70 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden. Auch als sie nicht mehr zum Singen kommen konnte, blieb sie dem Chor verbunden. Wann immer es ihr möglich war, kam sie zu den Treffen und interessierte sich weiter für den Chor. Sie genoss das gesellige Beisammensein und lachte gerne.
Im vergangenen Herbst konnte der Chor Hilda zu ihrem 90. Geburtstag mit einem Ständchen überraschen und mit ihr feiern.
Mit Menschenfreundlichkeit, Bescheidenheit, Hilfsbereitschaft und Zufriedenheit lebte sie ihr Leben und hatte stets eine positive Lebenseinstellung - diese Tugenden schätzten die Sängerinnen und Sänger sehr.
Oft hörten wir sie sagen: „Ich mach’s halt so guet ich kann, ma mueß immer s’Beschde drus machä, ich han mit niämer ebbis, s’isch alles recht un ich bin z’friddä“. Dies sagte sie nicht nur, sie strahlte es auch mit ihrem ganzen Wesen aus.
Der Kirchenchor dankt Hilda für alles, was sie im Dienst der Musica Sacra zur Ehre Gottes, zur Freude ihrer Mitmenschen und für den Chor und die Gemeinschaft im Chor über so viele Jahrzehnte getan hat.
Es ist schön, dass wir viele schöne Erinnerungen an das gemeinsame Singen und an Hilda als lieben und in sich ruhenden Menschen bewahren dürfen.